3. Dezember 2009

Freie Schulwahl ist ein Menschenrecht!

So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 - zumindest in der englischen Version. Während dort stets von "inclusion" gesprochen wird, ist und bleibt die deutsche Version (abgestimmt unter den Ländern Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz) mit ihrer Übersetzung in "Integration" stark umstritten. NETZWERK ARTIKEL 3, Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V., fasst zusammen: "Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert."
Aus diesem Grunde hat der Verein eine eigene, korrigierte Version, die so genannte Schattenübersetzung veröffentlicht. Aus ihr soll im Folgenden zitiert werden:

Artikel 24 - Bildung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen [...].

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;

c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche wirksame Bildung zu erleichtern ermöglichen;

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration Inklusion wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

[...]

2. Dezember 2009

Was bedeutet eigentlich Inklusion?

...und wie unterscheidet sie sich von der Integration?

"Alfred Sander hat die Entwicklung der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in verschiedene Etappen eingeteilt - diese Systematik ist auch gut für -Bildung und Erziehung insgesamt nutzbar. In ihr kommt Inklusion als eigene Etappe vor. Insgesamt unterscheidet er deren fünf (vgl. Sander 2002, 2003):

  • Zu Zeiten der Exklusion wurden bestimmte Kinder von schulischer Bildung und Erziehung schlechthin ausgeschlossen - entweder ausgesperrt oder als "lebensunwert" vernichtet.

  • In der Zeit der Segregation bekommen - fast - alle Kinder Zugang zu Bildung und Erziehung, jedoch in einem System hierarchisch voneinander abgegrenzter Orte mit unterschiedlichen Anforderungen, Abschlüssen, Berechtigungen und Angeboten. Hier findet sich das gegliederte Schulwesen als System der Apartheid ebenso wieder wie das gegliederte Sonderschulwesen. Wer an einem Ort zu sehr "anders" ist oder sich "anders" verhält, wird an einen "anderen Ort" verwiesen. Selektionsprozesse werden mit der dominierenden Differenz begründet.

  • Die Integration ermöglicht es ausgewählten differenten Personen, Zugang zur allgemeinen Schule zu bekommen - gleichwohl werden sie als andere von der normalen Majorität in die allgemeine Schule hinein integriert. Damit bleiben es zwei Gruppen, die Normalen - sie nehmen "andere" aktiv auf - und die Abweichenden, die passiv von den Normalen aufgenommen werden - wenn sie Glück haben.

  • Inklusion dagegen geht nicht mehr von der Aufnahme bestimmter "Anderer" aus, sondern vom selbstverständlichen Vorhandensein aller, die gleich und unterschiedlich sind und die einen Anspruch haben, als Gleichgestellte partizipieren zu können und anerkannt zu werden. Hier ist eine fixierte allgemeine Normalität nicht mehr vorhanden.

  • Schließlich kommt es zu einer Etappe der allgemeinen Pädagogik. Da Vielfalt und Heterogenität nichts Außergewöhnliches mehr sind, braucht es keinen eigenen Begriff mehr für einen spezifischen Ansatz oder ein Konzept. Inklusion geht in dieser fortsetzenden Phase in einer allgemeinen Pädagogik auf und ist kein eigenständiges Thema mehr.

Insofern gilt für Integration wie für Inklusion, dass beides Übergangsphasen und damit auch Übergangsbegriffe auf dem Weg zu einer allgemeinen Pädagogik sind - und nicht etwa Begründungen für eine neue "Sonderpädagogik" für Integration oder Inklusion."


Boban, Ines/ Hinz, Andreas (2003): Qualitätsentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts durch den "Index für Inklusion"