3. Dezember 2009

Freie Schulwahl ist ein Menschenrecht!

So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 - zumindest in der englischen Version. Während dort stets von "inclusion" gesprochen wird, ist und bleibt die deutsche Version (abgestimmt unter den Ländern Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz) mit ihrer Übersetzung in "Integration" stark umstritten. NETZWERK ARTIKEL 3, Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V., fasst zusammen: "Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert."
Aus diesem Grunde hat der Verein eine eigene, korrigierte Version, die so genannte Schattenübersetzung veröffentlicht. Aus ihr soll im Folgenden zitiert werden:

Artikel 24 - Bildung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen [...].

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;

c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche wirksame Bildung zu erleichtern ermöglichen;

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration Inklusion wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

[...]

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen